aus und zu meiner Arbeit:
Phishing bei Kleinanzeigen
Der Geschädigte hatte über "Kleinanzeigen" Gegenstände zum Verkauf angeboten. Ein vermeintlicher Käufer schickte ihm einen Link, angeblich damit der Käufer darüber den Kaufpreis bezahlen könne. Auf einer (Fake-) Seite mit der Überschrift "Sicher bezahlen" gab der Geschädigte nicht nur seine Kontonummer, sondern auch eine SMS-Tan ein. Der "Käufer" hob damit vom Konto über 2.200 Euro ab. Der Geschädigte verlangte von seiner Bank Ersatz, weil er die Abbuchungen nicht autorisiert hatte. Für einen Geldempfang sei die Eingabe einer SMS-Tan nicht erforderlich gewesen, was der Geschädigte hätte erkennen müssen, urteilte das AG München am 21. Januar 2025 (222 C 15098/24). Ein Schadensersatzanspruch gegen die Bank wurde abgelehnt. Dies ist eine klassische Betrugs-Konstellation.
Arbeitsunfähigkeit, Entgeltfortzahlung
Arbeitnehmer haben im Krankheitsfall Ansprüche auf Entgeltfortzahlung bis zu 6 Wochen. Der Beweis der Arbeitsunfähigkeit wird grundsätzlich durch AU-Bescheinigungen geführt (§§ 3, 5 EFZG). Atteste ausländischer Ärztinnen und Ärzte müssen erkennen lassen, dass zwischen bloßer Erkrankung und Erkrankung, die zu Arbeitsunfähigkeit führt, unterschieden wird. Die Arbeitsgerichtsbarkeit entwickelt Kriterien, wann der "Beweis" der AU-Bescheinigung vom Arbeitgeber "erschüttert" worden ist. Das Bundesarbeitsgericht hat am 15. Januar 2025 eine tunesische AU-Bescheinigung missachtet, nach einer Gesamtbetrachtung auch anderer Umstände (5 AZR 284/24), das LAG Brandenburg hatte am 5. Juli 2024 eine AU-Bescheinigung abgelehnt, weil u.a. die attestierte Krankheit exakt einen Tag nach Kündigung durch den Arbeitgeber erfolgte und passgenau die Zeit bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses abdeckte (12 Sa 1266/23).
Darlehen, sittenwidrige Haftung
Das LG Potsdam hat einen Darlehensvertrag für sittenwidrig und unwirksam gehalten insoweit, als damit nicht nur der Haus-Käufer, sondern auch dessen Eltern in die volle Darlehenshaftung genommen worden waren. Die Grundsätze der "Bürgschafts-Rechtsprechung" gelten auch bei einer Mithaftung der Eltern des Darlehensnehmers. Voraussetzung ist eine krasse finanzielle Überforderung (Urteil vom 12.07.2023 - 8 O 181/22; MDR 2023, 1602; FamRZ 2024, 323)
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